In Freiburg sind 3,57 % je Seite üblich
Die Gesamtprovision für eine Wohnimmobilie liegt in Freiburg und Baden-Württemberg üblicherweise bei 7,14 % inkl. MwSt. Seit Dezember 2020 wird sie hälftig auf kaufende und verkaufende Seite verteilt.
| Kostenart | Höhe | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Provision Verkäufer:in | 3,57 % inkl. MwSt. | verkaufende Seite |
| Provision Käufer:in | 3,57 % inkl. MwSt. | kaufende Seite |
| Gesamtprovision | 7,14 % inkl. MwSt. | beide Parteien |
Dein Anteil als Verkäufer:in beträgt 17.850 € beziehungsweise 3,57 %. Die kaufende Seite zahlt denselben Betrag.
Die Bierdeckelrechnung zeigt den Eurobetrag der Maklerkosten direkt an.
Das Gesetz begrenzt die Weitergabe an Käufer:innen
Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten die Aufteilung bei Wohnimmobilien.
- Die verkaufende Seite darf höchstens die Hälfte der Provision auf die kaufende Seite übertragen.
- Beauftragt der oder die Verkäufer:in den Makler, muss der eigene Anteil mindestens so hoch sein wie der Käuferanteil.
- Der Käuferanteil wird erst fällig, nachdem die Zahlung des Verkäuferanteils nachgewiesen ist.
- Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke fallen nicht unter diese Regelung.
Vor 2020 konnte regional noch die gesamte Provision bei Käufer:innen liegen. Die heutige Regel schafft für Wohnimmobilien eine verbindlichere Balance.
Bezahlt wird erst nach einem erfolgreichen Abschluss
- 01Kaufvertrag kommt zustande
Die Provision ist erfolgsabhängig und entsteht nur bei einem tatsächlichen Verkauf.
- 02Notar beurkundet
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags entsteht der Provisionsanspruch.
- 03Rechnung wird fällig
Üblich ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach der Beurkundung.
Kommt kein Kaufvertrag zustande, zahlst du als Verkäufer:in keine Provision. Dasselbe gilt grundsätzlich, wenn ein Maklervertrag endet, ohne dass ein Verkauf zustande gekommen ist.
Bei Vermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip
Wer den Auftrag erteilt, trägt die Provision.
| Situation | Wer zahlt? | Höhe |
|---|---|---|
| Vermieter:in beauftragt | Vermieter:in | max. 2 Nettokaltmieten + MwSt. |
| Mieter:in beauftragt | Mieter:in | max. 2 Nettokaltmieten + MwSt. |
Die Provision bündelt Vorbereitung, Vermarktung und Abschluss
Vorbereitung
- Immobilienbewertung und Marktanalyse
- Preisstrategie
- Beschaffung von Energieausweis, Grundbuchauszug und weiteren Unterlagen
Vermarktung
- professionelle Fotos und gegebenenfalls Luftaufnahmen
- Exposé-Erstellung
- Veröffentlichung auf 8+ relevanten Portalen
- Ansprache vorgemerkter Interessierter
Abwicklung
- Bonitätsprüfung und Besichtigungen
- Preisverhandlung
- Koordination des Notartermins
- Übergabe mit Protokoll
Wann ein Eigenverkauf realistisch sein kann
Hast du bereits eine konkrete kaufende Person, etwa aus der Familie, kennst den Ablauf und kannst Zeit für Unterlagen, Vermarktung, Termine und Vertrag einplanen, kann ein Privatverkauf passen. Fehlen Erfahrung oder Zeit, solltest du die eingesparte Provision gegen Aufwand, Preisfindung, Bonitätsprüfung und rechtliche Anforderungen abwägen.
Häufige Fragen zu Maklerkosten
Ist die Provision verhandelbar?
Ja. Die Provisionshöhe ist nicht gesetzlich festgeschrieben. In Freiburg und Baden-Württemberg gelten 3,57 % inkl. MwSt. je Partei als marktüblich.
Wie wird bei einer Scheidung geteilt?
Für den Immobilienverkauf gelten dieselben Regeln: Die Provision wird hälftig aufgeteilt.
Dürfen weitere Kosten versteckt hinzukommen?
Leistung und Vergütung sollten vollständig im Maklervertrag stehen. Die vereinbarte Erfolgsprovision wird erst beim erfolgreichen Verkauf fällig.
Was geschieht nach Ablauf des Maklervertrags?
Endet der Vertrag ohne zustande gekommenen Verkauf, entsteht keine Provision.
Muss ich direkt beim Notar bezahlen?
Nein. Die Provision wird nach der notariellen Beurkundung fällig; die übliche Frist beträgt 14 Tage.