Vom Annuitätendarlehen bis zur Zwangsversteigerung: Spring direkt zum gesuchten Anfangsbuchstaben oder lies die Begriffe als kompakten Überblick.
A
- Annuitätendarlehen
- Bei dieser verbreiteten Immobilienfinanzierung bleibt deine Monatsrate während der gesamten Zinsbindung gleich. In der Rate sinkt mit der Zeit der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil zunimmt.
- Auflassung
- Kaufende und verkaufende Seite erklären vor dem Notar rechtsverbindlich, dass das Immobilieneigentum übergehen soll. Anschließend wird die Auflassung im Grundbuch eingetragen.
- Auflassungsvormerkung
- Dieser Grundbucheintrag sichert deinen Anspruch auf die spätere Eigentumsübertragung. Er schützt vor einem Doppelverkauf und vor nachträglich eingetragenen Belastungen.
B
- Beleihungswert
- Die Bank setzt diesen Wert als Sicherheit für das Immobiliendarlehen an. Er liegt üblicherweise unter dem Verkehrswert, ungefähr bei 80–90 %.
- Beleihungsauslauf
- Die Kennzahl setzt Darlehenshöhe und Beleihungswert prozentual ins Verhältnis. Ein niedrigerer Beleihungsauslauf bringt dir in der Regel günstigere Zinskonditionen.
- Bodenrichtwert
- Gutachterausschüsse ermitteln für Grundstücke einer bestimmten Lage einen durchschnittlichen Wert. Er dient dir als Orientierung bei der Grundstücksbewertung.
E
- Effektivzins
- Der Effektivzins bildet den tatsächlichen jährlichen Darlehenszins einschließlich aller Kosten ab. Dadurch ist er der aussagekräftigere Wert, wenn du Finanzierungsangebote vergleichst.
- Eigenbedarfskündigung
- Vermietende dürfen ein Mietverhältnis kündigen, wenn sie die Wohnung für sich, Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen. Dafür gelten strenge gesetzliche Voraussetzungen.
- Energieausweis
- Beim Verkauf oder bei der Vermietung ist dieses Dokument verpflichtend. Es weist Energiebedarf oder Energieverbrauch des Gebäudes aus; unterschieden werden Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
F
- Flurkarte
- Die amtliche Karte bildet Lage und Grenzen eines Grundstücks ab. Du findest sie auch unter den Bezeichnungen Liegenschaftskarte oder Katasterkarte.
- Forward-Darlehen
- Du vereinbarst den Kredit heute zu festen Konditionen, die Auszahlung erfolgt jedoch erst später — bis zu 60 Monate in der Zukunft. So lassen sich Zinsen für eine Anschlussfinanzierung vorab sichern.
G
- Grundbuch
- Das Amtsgericht führt dieses öffentliche Register. Es dokumentiert unter anderem Eigentum, Belastungen, Rechte und Grundpfandrechte eines Grundstücks.
- Grunderwerbsteuer
- Beim Immobilienkauf fällt diese Steuer auf den Kaufpreis an. In Baden-Württemberg beträgt sie 5,0 %.
- Grundschuld
- Als Pfandrecht am Grundstück sichert sie ein Darlehen. Anders als eine Hypothek bleibt die Grundschuld nach vollständiger Tilgung bestehen und kann erneut für einen Kredit eingesetzt werden.
K
- Kaufnebenkosten
- Zusätzlich zum Kaufpreis entstehen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. In Freiburg summieren sie sich auf ca. 10–11 % des Kaufpreises.
- KfW-Förderung
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bündelt Förderprogramme für Immobilienerwerb, energetische Sanierung und klimafreundlichen Neubau.
M
- Maklerprovision
- Die Provision vergütet die Vermittlung einer Immobilie. Bei Wohnimmobilien wird sie seit Dezember 2020 zwischen beiden Seiten geteilt; in Freiburg sind jeweils 3,57 % inkl. MwSt. üblich.
- Mietpreisbremse
- Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regel gilt auch in Freiburg als angespanntem Wohnungsmarkt.
N
- Notaranderkonto
- Über dieses Treuhandkonto des Notars kann der Kaufpreis sicher zwischen beiden Parteien abgewickelt werden. Es kommt nicht bei jeder Immobilientransaktion zum Einsatz.
- Nichtabnahmeentschädigung
- Rufst du ein bereits zugesagtes Darlehen nicht ab, kann die Bank dafür eine Entschädigung verlangen.
S
- Sondereigentum
- Dieser Teil einer Eigentumswohnung gehört ausschließlich einer Person, beispielsweise die Wohnung selbst. Treppenhaus und Dach zählen dagegen zum Gemeinschaftseigentum.
- Sondertilgung
- Eine zusätzliche Zahlung außerhalb der regulären Kreditrate verkürzt die Laufzeit und senkt die gesamten Zinskosten. Viele Verträge erlauben jährlich 5–10 %.
T
- Teilungserklärung
- Das notariell beurkundete Dokument trennt ein Gebäude rechtlich in Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Erst damit kann Wohnungseigentum gebildet werden.
- Tilgung
- Damit zahlst du dein Darlehen zurück. Die anfängliche Höhe entscheidet wesentlich über die Laufzeit; empfohlen werden mindestens 2–3 % pro Jahr.
V
- Verkehrswert
- Gemeint ist der aktuelle Marktwert: der Preis, der unter gewöhnlichen Bedingungen am wahrscheinlichsten erzielt wird. Eine Immobilienbewertung ermittelt diesen Wert.
- Vorkaufsrecht
- Es erlaubt, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu kaufen, die eine dritte Partei anbietet. Kommunen besitzen in bestimmten Gebieten häufig ein solches Recht.
W
- Wertgutachten
- Ein zertifizierter Sachverständiger dokumentiert darin offiziell den Verkehrswert. Ein solches Gutachten wird beispielsweise bei Erbschaft, Scheidung oder gerichtlichen Auseinandersetzungen benötigt.
- Wohngeld (Eigentumswohnung)
- Wohnungseigentümer:innen leisten diese monatliche Vorauszahlung für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Der gebräuchliche zweite Name ist Hausgeld.
Z
- Zinsbindung
- Für diesen Zeitraum bleibt dein Darlehenszins festgeschrieben. Üblich sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre; danach brauchst du eine Anschlussfinanzierung.
- Zwangsversteigerung
- Ein Gericht verwertet die Immobilie, meist weil Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können. Für Kaufende können sich günstige Preise ergeben, denen jedoch besondere Risiken gegenüberstehen.