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Ratgeber

Immobilien-Glossar A–Z

Vom Annuitätendarlehen bis zur Zwangsversteigerung: Spring direkt zum gesuchten Anfangsbuchstaben oder lies die Begriffe als kompakten Überblick.

A

Annuitätendarlehen
Bei dieser verbreiteten Immobilienfinanzierung bleibt deine Monatsrate während der gesamten Zinsbindung gleich. In der Rate sinkt mit der Zeit der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil zunimmt.
Auflassung
Kaufende und verkaufende Seite erklären vor dem Notar rechtsverbindlich, dass das Immobilieneigentum übergehen soll. Anschließend wird die Auflassung im Grundbuch eingetragen.
Auflassungsvormerkung
Dieser Grundbucheintrag sichert deinen Anspruch auf die spätere Eigentumsübertragung. Er schützt vor einem Doppelverkauf und vor nachträglich eingetragenen Belastungen.

B

Beleihungswert
Die Bank setzt diesen Wert als Sicherheit für das Immobiliendarlehen an. Er liegt üblicherweise unter dem Verkehrswert, ungefähr bei 80–90 %.
Beleihungsauslauf
Die Kennzahl setzt Darlehenshöhe und Beleihungswert prozentual ins Verhältnis. Ein niedrigerer Beleihungsauslauf bringt dir in der Regel günstigere Zinskonditionen.
Bodenrichtwert
Gutachterausschüsse ermitteln für Grundstücke einer bestimmten Lage einen durchschnittlichen Wert. Er dient dir als Orientierung bei der Grundstücksbewertung.

E

Effektivzins
Der Effektivzins bildet den tatsächlichen jährlichen Darlehenszins einschließlich aller Kosten ab. Dadurch ist er der aussagekräftigere Wert, wenn du Finanzierungsangebote vergleichst.
Eigenbedarfskündigung
Vermietende dürfen ein Mietverhältnis kündigen, wenn sie die Wohnung für sich, Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen. Dafür gelten strenge gesetzliche Voraussetzungen.
Energieausweis
Beim Verkauf oder bei der Vermietung ist dieses Dokument verpflichtend. Es weist Energiebedarf oder Energieverbrauch des Gebäudes aus; unterschieden werden Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

F

Flurkarte
Die amtliche Karte bildet Lage und Grenzen eines Grundstücks ab. Du findest sie auch unter den Bezeichnungen Liegenschaftskarte oder Katasterkarte.
Forward-Darlehen
Du vereinbarst den Kredit heute zu festen Konditionen, die Auszahlung erfolgt jedoch erst später — bis zu 60 Monate in der Zukunft. So lassen sich Zinsen für eine Anschlussfinanzierung vorab sichern.

G

Grundbuch
Das Amtsgericht führt dieses öffentliche Register. Es dokumentiert unter anderem Eigentum, Belastungen, Rechte und Grundpfandrechte eines Grundstücks.
Grunderwerbsteuer
Beim Immobilienkauf fällt diese Steuer auf den Kaufpreis an. In Baden-Württemberg beträgt sie 5,0 %.
Grundschuld
Als Pfandrecht am Grundstück sichert sie ein Darlehen. Anders als eine Hypothek bleibt die Grundschuld nach vollständiger Tilgung bestehen und kann erneut für einen Kredit eingesetzt werden.

K

Kaufnebenkosten
Zusätzlich zum Kaufpreis entstehen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. In Freiburg summieren sie sich auf ca. 10–11 % des Kaufpreises.
KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bündelt Förderprogramme für Immobilienerwerb, energetische Sanierung und klimafreundlichen Neubau.

M

Maklerprovision
Die Provision vergütet die Vermittlung einer Immobilie. Bei Wohnimmobilien wird sie seit Dezember 2020 zwischen beiden Seiten geteilt; in Freiburg sind jeweils 3,57 % inkl. MwSt. üblich.
Mietpreisbremse
Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regel gilt auch in Freiburg als angespanntem Wohnungsmarkt.

N

Notaranderkonto
Über dieses Treuhandkonto des Notars kann der Kaufpreis sicher zwischen beiden Parteien abgewickelt werden. Es kommt nicht bei jeder Immobilientransaktion zum Einsatz.
Nichtabnahmeentschädigung
Rufst du ein bereits zugesagtes Darlehen nicht ab, kann die Bank dafür eine Entschädigung verlangen.

S

Sondereigentum
Dieser Teil einer Eigentumswohnung gehört ausschließlich einer Person, beispielsweise die Wohnung selbst. Treppenhaus und Dach zählen dagegen zum Gemeinschaftseigentum.
Sondertilgung
Eine zusätzliche Zahlung außerhalb der regulären Kreditrate verkürzt die Laufzeit und senkt die gesamten Zinskosten. Viele Verträge erlauben jährlich 5–10 %.

T

Teilungserklärung
Das notariell beurkundete Dokument trennt ein Gebäude rechtlich in Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Erst damit kann Wohnungseigentum gebildet werden.
Tilgung
Damit zahlst du dein Darlehen zurück. Die anfängliche Höhe entscheidet wesentlich über die Laufzeit; empfohlen werden mindestens 2–3 % pro Jahr.

V

Verkehrswert
Gemeint ist der aktuelle Marktwert: der Preis, der unter gewöhnlichen Bedingungen am wahrscheinlichsten erzielt wird. Eine Immobilienbewertung ermittelt diesen Wert.
Vorkaufsrecht
Es erlaubt, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu kaufen, die eine dritte Partei anbietet. Kommunen besitzen in bestimmten Gebieten häufig ein solches Recht.

W

Wertgutachten
Ein zertifizierter Sachverständiger dokumentiert darin offiziell den Verkehrswert. Ein solches Gutachten wird beispielsweise bei Erbschaft, Scheidung oder gerichtlichen Auseinandersetzungen benötigt.
Wohngeld (Eigentumswohnung)
Wohnungseigentümer:innen leisten diese monatliche Vorauszahlung für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Der gebräuchliche zweite Name ist Hausgeld.

Z

Zinsbindung
Für diesen Zeitraum bleibt dein Darlehenszins festgeschrieben. Üblich sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre; danach brauchst du eine Anschlussfinanzierung.
Zwangsversteigerung
Ein Gericht verwertet die Immobilie, meist weil Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können. Für Kaufende können sich günstige Preise ergeben, denen jedoch besondere Risiken gegenüberstehen.